ARFF-SERVICES GMBH

Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen der ARFF-SERVICES GMBH

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
  2. Besondere Bedingungen nach dem FernUSG
  3. Mietbedingungen
  4. Kundeninformationen

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I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (ARFF-SERVICES GMBH), insbesondere auch über die Internetseite https://www.arff-services.com/, schließen, soweit nicht schriftlich zwischen den Parteien eine Abänderung vereinbart wird. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung wirksam.

(2) Wir bieten unsere Dienstleistungen nur zur Buchung an, soweit Sie eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft sind, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

(3) Diese in Teil I. aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Vertragsbeziehung. Beabsichtigen Sie Kurse zu buchen, die dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) unterliegen, gilt ergänzend Teil II. Beabsichtigen Sie, Waren zu mieten, gilt ergänzend Teil III. Mit Teil IV. kommen wir unseren gesetzlichen Informationspflichten nach.

§ 2 Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Beratungsleistungen sowie die Durchführung von Kursen, Lehrgängen und Trainings. Die Dienstleistungen zu Trainingszwecken im Bereich des Feuerlösch- und Rettungswesens können sowohl vor Ort als auch Online sowie als Einzel- oder Gruppencoaching stattfinden, mit oder ohne Simulator. Die wesentlichen Merkmale der Dienstleistungen entnehmen Sie aus dem jeweiligen Angebot.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

(2) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein individuelles und verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 30 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können.

(3) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 4 Leistungserbringung bei Dienstleistung und Kursen, Lehrgängen und Trainings

(1) Die Erbringung der Dienstleistungen und Durchführung der Kurse, Lehrgänge oder Trainings (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) in der in den jeweiligen Angeboten beschriebenen Form erfolgt zu den vereinbarten Terminen. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte.

(2) Die Durchführung der Veranstaltung kann, je nach gebuchter Leistung in Präsenz oder Online per Fernkommunikationsmittel, stattfinden. Detaillierte Informationen zur Durchführung der jeweiligen Dienstleistung unter Nutzung eines Videokonferenz-Tools, der hierfür erforderlichen technischen und sonstigen Voraussetzungen, erhalten Sie ferner in der Veranstaltungsbeschreibung, im Buchungsprozess und/oder in den nach der Buchung von uns oder versandten Buchungsbestätigung.

(3) Wir bieten Dienstleistungen in Form von Beratungsleistungen und die zur Verfügungstellung von Anlagenbedienern und Ausbildern an. Insbesondere bieten wir sowohl Online-Veranstaltungen als auch Veranstaltungen vor Ort bei Ihnen oder unseren Partnertrainingszentren an. Dabei handelt es sich beispielsweise um einen Flugzeugbergemanagerlehrgang, Flugzeugbrandbekämpfung, Führungskräftetraining, Auffrischungslehrgänge.

(4) Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, beträgt die Mindest-Teilnehmerzahl bei der Teilnahme an sog. offenen Lehrgängen acht Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen. Wird die Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht, informieren wir Sie spätestens 7 Tage vor Kursbeginn in Textform (z.B. per E-Mail) über das Nichtstattfinden des gebuchten Kurses. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

(5) Bei Absage einer Veranstaltung aufgrund kurzfristigen Ausfalls des Veranstaltungsleiters wegen Krankheit oder aus sonstigem wichtigen Grund, insbesondere aufgrund Außerbetriebnahme der Anlage aufgrund eines technischen Defektes, erfolgt die Nachholung des abgesagten Termins an einem Ersatztermin.

(6) In Zusammenhang mit der Nutzung von Veranstaltungsräumen und Objekten, die wir zur Verfügung stellen, haben Sie die örtlich ausliegenden Hausordnungen einzuhalten. Sie müssen sich an unsere Weisungen bzw. die Weisungen des Kursleiters halten.

(7) Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Abschluss einer entsprechenden Unfall- und/oder Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

§ 5 Unterauftragnehmer

(1) Wir sind zur Einschaltung Dritter (Unterauftragnehmer) zur Leistungserbringung berechtigt.

(2) Wir haften für Handlungen der Unterauftragnehmer wie für eigene Handlungen.

§ 6 Mitwirkungspflichten

(1) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet, soweit uns zur Erbringung unserer Leistungen weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen oder eine bestimmte Mitwirkungshandlung Ihrerseits erforderlich ist. Ihre Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Sofern keine konkreten Mitwirkungspflichten vereinbart werden und die Durchführung der Leistungen an Ihrem Sitz stattfindet, stellen Sie zur Durchführung von Lehrgängen sowohl Schulungsräume in angemessener Größe als auch die Verpflegung während der Lehrgänge zur Verfügung.

(3) Sie teilen uns mindestens eine Woche vor Lehrgangsbeginn die Namen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen mit, sofern die Aushändigung von Teilnahmebescheinigungen und Zertifikaten vereinbart ist.

(4) Insbesondere haben Sie zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistungen die Möglichkeit zu bieten, Ihre Räumlichkeiten vor Ort in einem begehbaren und angemessen gefahrenfreien Zustand zu begehen. Zudem gewähren Sie uns und unseren Unterauftragnehmern Zugang samt Zufahrtgenehmigung zum Trainingsbereich, insbesondere für die Anlieferung von Gas, dem Transport der Simulationsanlage, für die Dauer der Veranstaltung.

(5) Sofern wir vor Durchführung der Veranstaltung eine schriftliche Abfrage über die Atemschutztauglichkeit, z. B. gem. Feuerwehr Dienstvorschrift 7.3. in Deutschland, durchführen, sind die Teilnehmer und Teilnehmerinnen verpflichtet, die Abfrage wahrheitsgemäß auszufüllen.

(6) Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben während der Veranstaltung – sofern notwendig – ihre persönliche Schutzausrüstung sowie ein ihnen zugeordnetes Atemschutzgerät zu benutzen.

(7) Sofern sich ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin gesundheitlich nicht in der Lage fühlt, an der Veranstaltung teilzunehmen, so hat er/sie dies dem verantwortlichen Ausbilder unverzüglich mitzuteilen.

(8) Sie stellen die für die Flugzeugbrandbekämpfung notwendigen Einsatzgeräte, insbesondere Wasserversorgung, Schneidgeräte zum Eindringen in das Luftfahrzeug, Leitern, Flughafenlöschfahrzeuge, Atemschutzgeräte und weitere Einsatzgeräte nach Absprache zur Verfügung.

(9) Wir fertigen während den Veranstaltungen Fotos und Videos an, welche zu werblichen Zwecken verwendet werden können. Sie sind verpflichtet, die entsprechende Einwilligungserklärung der Teilnehmer und Teilnehmerin vorab einzuholen und uns zu übergeben. Wir stellen Ihnen das entsprechende Formular zur Verfügung.

(10) Vor Beginn bestimmter Veranstaltungen ist die Durchführung einer Gesundheitsabfrage notwendig. Sie sind verpflichtet, die entsprechende Abfrage bei den Teilnehmern und Teilnehmerinnen vorab durchzuführen und uns den Nachweis im Anschluss zu übergeben. Wir stellen Ihnen das entsprechende Formular zur Verfügung.

§ 7 Versicherungen

(1) Wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Produkthaftpflichtversicherung mit einem maximalen Deckungsbeitrag von 50 Millionen Euro für den Sicherheitsbereich von Flughäfen für den Zeitraum der Veranstaltung.

(2) Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Sie stellen sicher, dass Sie während der gesamten Vertragslaufzeit ebenfalls alle für Sie relevanten Versicherungen sowohl für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als auch für durch Sie eingeladene Dritte als Teilnehmer und Teilnehmerinnen im Zuge der Erfüllung unserer Dienstleistungen bestehen. Der Abschluss einer entsprechenden Unfall- und/oder Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

(3) Sofern ein Nachweis über die Sozialversicherung bei Dienstreisen ins Ausland, insbesondere die sog. A1-Bescheinigung, notwendig ist, sind Sie zur Beschaffung des Nachweises für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen verpflichtet.

§ 8 Rücktritt / Stornierung

(1) Sie können jederzeit ohne Angaben von Gründen vor Kurs, Lehrgangs- oder Trainingsbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (z.B. E-Mail). Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.

Treten Sie vom Vertrag zurück, wird eine angemessene Entschädigung fällig (Stornierungsgebühr). Diese beträgt bei einer Stornierung:

  • Zwischen 30 bis 20 Tagen vor Vertragsbeginn 50 % des Gesamtmietpreises.
  • Zwischen 19 bis 10 Tagen vor Vertragsbeginn 75 % des Gesamtmietpreises.
  • 9 Tage oder früher vor Vertragsbeginn 100 % des Gesamtmietpreises.

(2) Im Falle einer bereits geleisteten Anzahlung, erfolgt eine Verrechnung der Anzahlung mit den durch Sie zu tragenden Stornierungsgebühren.

(3) Im Falle der Nichtteilnahme oder teilweisen Teilnahme an dem gebuchten Kurs ist keine Rückerstattung von Kursgebühren möglich.

(4) Der Rücktritt bedarf der Textform (z.B. E-Mail). Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.

(5) Das gesetzliche Rücktrittsrecht bleibt von der Stornierung unberührt.

§ 9 Ersatzteilnehmer

Sie können jederzeit vor Kursbeginn einen Ersatzteilnehmer oder eine Ersatzteilnehmerin aus dem eigenen Unternehmen benennen. Für diese Umbuchung entstehen Ihnen keine Kosten.

§ 10 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, beginnen alle Verträge mit Zustandekommen des jeweiligen Vertrages und werden für die in dem Angebot angegebene Dauer geschlossen.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(3) Die wirksame Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail).

§ 11 Preise und Zahlungsbedingungen; Mindestabnahme

(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Nettopreise dar. Sie beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(2) Sie haben die unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Zahlungsmöglichkeiten. Die Rechnungslegung erfolgt in EUR. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonti ist nur zulässig, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen.

(3) Wir behalten uns vor, die vereinbarte Vergütung per Vorkasse oder teilweise als Anzahlung zu verlangen.

(4) Ist die Übergabe von sog. Task-Resources-Analysis Vertragsbestandteil, sind 50 % des Angebotspreises sofort zur Zahlung fällig. Die restlichen 50 % des Gesamtpreises sind mit Abschluss der Behördengespräche 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

(5) Ist die Übergabe eines sog. Ausbildungsplanes Vertragsbestandteil, sind 30 % des Angebotspreises sofort zur Zahlung fällig. Nach Übergabe der sog. Schichtplanung sind weitere 30 % des Angebotspreises zur Zahlung fällig. Die restlichen 40 % des sind nach Erbringung der vollständigen Leistungen durch uns sofort zur Zahlung fällig.

(6) Gemäß dem sog. Reverse Charge Verfahren, wird die Mehrwertsteuer in dem Land, in dem Sie Ihren Sitz haben, durch Sie abgeführt.

(7) Sofern innerhalb des Angebots ein bestimmtes Kontigent vereinbart wird, können Sie das Kontigent während der gesamten Vertragslaufzeit abrufen. Dabei sind sich die Parteien einig, dass es sich bei dem Kontingent um eine Mindestabnahme handelt. Auch bei Unterschreitung der jährlichen Abnahme des Kontigents sind Sie jährlich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit verpflichtet.

§ 12 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

§ 13 Haftung

(1) Wir haften jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haften wir ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.

(2) Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.

(3) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

§ 14 Abtretungsverbot, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen zu.

(2) Vorbehaltlich unserer schriftlichen Zustimmung sind Sie nicht berechtigt, Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag gegen uns an Dritte abzutreten. Die Regelungen des § 354a HBG bleiben unberührt.

(3) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

§ 15 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben.

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II. Besondere Bedingungen nach dem FernUSG

§ 1 Geltungsbereich

Veranstaltungen nach § 3 Abs. 2 FernUSG, welche dem Anwendungsbereich des FernUSG unterliegen (nachfolgend „Fernunterrichtsvertrag“), werden von uns in den Angeboten entsprechend gekennzeichnet und verfügen über die Zulassung der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht nach § 12 FernUSG. Die Zulassungsnummer befindet sich im jeweiligen Angebot.

§ 2 Informationspflichten

(1) Die Art und die Geltung des Abschlusses des Fernunterrichtsvertrages nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 FernUSG ergibt sich aus unserem Angebot.

(2) Der Ort, die Dauer und die Häufigkeit des begleitenden Unterrichts des Fernunterrichtsvertrages nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 FernUSG sowie die Angaben zur Lieferung von ggf. notwendigen Fernlehrmaterials nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 FernUSG ergibt sich ebenfalls aus unserem Angebot.

(3) Sofern der Fernunterrichtsvertrag die Vorbereitung auf eine öffentlich-rechtliche oder sonstige externe Prüfung umfasst, ergeben sich Angaben zu Zulassungsvoraussetzungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 4 FernUSG ebenfalls aus der Anlage zu unserem Angebot.

§ 3 Widerrufsrecht

Bei Vorliegen eines Fernunterrichtsvertrages im Sinne von Ziffer II., § 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht Ihnen auch als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ein Widerrufsrecht zu, § 4 FernUSG. Die Einzelheiten entnehmen Sie der Widerrufsbelehrung.

§ 4 Kündigung

(1) Abweichend von den Regelungen des Teil I., § 9 können Sie den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

(2) Im Falle der Kündigung haben Sie nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert unserer Leistungen während der Laufzeit des Vertrags entspricht.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(4) Die wirksame Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail).

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III. Mietbedingungen

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Mietobjekten, insbesondere die mobile Flugzeugsimulationsanlage, Module wie z. B. Cockpit, Center und Tragfläche und Versorgungscontainer zur Absolvierung der Trainings (nachfolgend als „Mietsache“ bezeichnet.) durch uns (nachfolgend „Vermieter“) an Sie (nachfolgend „Mieter“). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Angebot. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, schulden wir sowohl den An- als auch den Abtransport der Mietsache.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages, Buchung

(1) Abweichend von den Bestimmungen Teil I, § 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt der Vertrag zur Miete von Waren wie folgt zustande:

Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

Über unser Kontaktformular können Sie eine unverbindliche Anfrage abgeben (Reservierung).

Wir kontaktieren Sie sodann telefonisch oder per E-Mail, um mit Ihnen eventuelle Details Ihrer Anfrage zu besprechen. Per E-Mail erhalten Sie von uns sodann ein verbindliches Angebot. An dieses Angebot binden wir uns für 30 Tage. Sofern mit Ablauf des 30. Tages keine Annahme durch Sie erfolgt, erlischt das Angebot.

(2) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt überwiegend per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Mitwirkung, Nutzung der Mietsachen, Schadensereignisse, Untermiete, Besichtigung, Rechte Dritter

(1) Sie haben sicher zu stellen, dass die Aufstellung der Mietsache auf einer befestigten Fläche erfolgen kann und die Unterstützung des Auf- und Abbaus der Mietsache gewährleistet ist. Die Unterstützungsleistung erfolgt nach Vereinbarung oder ergibt sich aus dem Angebot.

(2) Sie sind für die Einhaltung der notwendiger Maßnahmen wie z. B. Wasserablauf verantwortlich.

(3) Sie verpflichten sich, sorgsam mit den Mietsachen gemäß den Anweisungen und den Herstellerangaben umzugehen. Sie verpflichten sich, die Mietsachen pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und ausschließlich an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.

(4) Sie müssen während der Nutzung der Mietsache den Zustand der Mietsache auf augenscheinliche Schäden, technische Unversehrtheit und Verkehrssicherheit hin überprüfen. Ist ein sicherer Betrieb nicht mehr gewährleistet oder die Nutzung beeinträchtigt, haben Sie umgehend angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und uns hierüber zu informieren.

(5) Während die Mietsachen nicht benutzt werden, sind sie ordnungsgemäß, insbesondere gegen Diebstahl und Vandalismus, z. B. durch eine Umzäunung, einen Wachposten, Videoüberwachung, zu sichern.

(6) Nach einem Unfall, unsachgemäßem Gasaustritt oder Brand, Wildschaden oder einer Straftat, insbesondere Diebstahl und Sachbeschädigung, haben Sie unverzüglich die Polizei zu verständigen und uns zu informieren. Bei sonstigem Schaden haben Sie uns den Schaden unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sie haben uns unverzüglich wahrheitsgemäße Angaben zum Schadensereignis zu machen und uns vollumfänglich und über alle Einzelheiten in Textform zu unterrichten.

(7) Im Fall, dass Dritte Rechte, insbesondere Pfandrechte, an den Mietsachen geltend machen, weisen Sie auf das Mietverhältnis sowie unser Eigentum an den Mietsachen hin und unterrichten uns unverzüglich.

(8) Jede – auch teilweise – Untervermietung oder sonstige auch unentgeltliche Gebrauchsüberlassung der Mietsache an Dritte bedarf unserer Zustimmung, z. B. in Textform, sowie einer Einweisung und der Bedienung durch einen eingewiesenen Ausbilder, durch uns sowie einem unserer Anlagenbediener.

§ 4 Stornierung

(1) Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten (Stornierung). Treten Sie vom Mietvertrag zurück, wird eine angemessene Entschädigung fällig (Stornierungsgebühr). Diese beträgt bei einer Stornierung:

  • Bis 31 Tage vor Mietbeginn 10% des Gesamtmietpreises.
  • Zwischen 15 bis 30 Tagen vor Mietbeginn 30 % des Gesamtmietpreises.
  • Zwischen 14 bis 9 Tagen vor Mietbeginn 50 % des Gesamtmietpreises.
  • 8 Tage oder früher vor Mietbeginn 90 % des Gesamtmietpreises.

(2) Der Rücktritt bedarf der Textform (z.B. E-Mail). Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.

(3) Das gesetzliche Rücktrittsrecht bleibt von der Stornierung unberührt.

§ 5 Vertragsdauer, Rückgabe der Mietsache

(1) Der Mietvertrag wird für eine bestimmte Zeit geschlossen, welche sich aus dem Angebot ergibt. Die Mietsache wird Ihnen für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Der Mietvertrag beginnt mit Anlieferung / Zustellung der Mietsache bei Ihnen und endet mit Ablauf der vereinbarten Mietlaufzeit.

(2) Die Rückgabe der Mietsachen hat spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Rückgabeort zu erfolgen.

(3) Die Mietsachen müssen sich in demselben Zustand befinden, wie sie ausgehändigt wurden, mit Ausnahme der normalen Abnutzung durch den Gebrauch. Die Mietsachen sind in betriebsfähigem und vollständigem Zustand zurückzugeben. Eine Endreinigung hat durch Sie zu erfolgen.

(4) Bei einer verspäteten Rückgabe zahlen Sie zusätzlich für jeden angefangenen Tag der Überschreitung den vorgesehenen Tarif. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

(5) Setzen Sie nach Ablauf der Mietzeit den Gebrach der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit. § 545 BGB wird ausgeschlossen.

§ 6 Preis, Zahlung, Fälligkeit, Kaution, Rechnung

(1) Der Mietpreis setzt sich zusammen aus der Grundmiete zzgl. MwSt., dem Transport der Anlage sowie den Reise- und Übernachtungskosten des Anlagenbedieners. Der Gasverbrauch ist im Endpreis inkludiert. Die Mietpreise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Der Mietpreis ist auch bei frühzeitiger Rückgabe der Mietsache in vereinbarter Höhe zu entrichten.

(3) Die Rechnungslegung erfolgt in EUR.

(4) Sie haben bei Übergabe der Mietsache eine Sicherheit in Form einer Geldsumme (nachfolgend als Kaution bezeichnet) in Höhe von mindestens 500 Euro bzw. der im Angebot ausgewiesenen Höhe zu zahlen. Wir haben das Recht, uns für Forderungen, die wir gegen Sie im Rahmen des Mietvertrages erlangt haben, aus der Kaution zu befriedigen. Nach Rückgabe der Mietsachen überprüfen wir, ob diese dem Vertragsgemäßen Zustand nach § 5 entsprechen. Sollte dies der Fall sein, erhalten Sie im Falle der in Bar hinterlegten Kaution, diese unverzüglich zurück. Haben Sie die Kaution anderweitig hinterlegt, erhalten Sie die Kaution innerhalb von 7 bis 10 Tagen zurück. Sollten die Mietsachen nicht dem vertragsgemäßen Zustand entsprechen, behalten wir die Kaution bis zur abschließenden Klärung des Sachverhalts zurück. Sie erhalten nach der abschließenden Klärung des Sachverhalts die Kaution, abzüglich etwaiger Ansprüche, zurück.

§ 7 Haftung des Mieters, Haftungsfreistellung

(1) Bei Schäden und Verlust der Mietsachen und Verletzungen dieses Mietvertrages haften Sie grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln bis zur Schadenshöhe, soweit der Schadenseintritt auf unsachgemäßer Behandlung der Mietsachen durch Sie als Mieter oder Dritter, die sich im Risikobereich des Mieters befinden, beruhen. Die Haftung umfasst auch Schadennebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall.

(2) Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Mietsache durch Sie beruhen oder mit Ihrer Billigung erfolgen. Die Haftungsfreistellung umfasst neben Schadensersatzforderungen auch den Ersatz der angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung. Die Freistellung setzt voraus, dass ein Vergleich oder ein Anerkenntnis über Ansprüche Dritter nur mit Ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgt.

(3) Mehrere Mieter haften für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.

§ 8 Gewährleistung, Haftung des Vermieters

(1) Es gelten vorbehaltlich der nachfolgenden vereinbarten Regelungen die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gem. § 536a BGB ist ausgeschlossen. Wir haften insoweit nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(3) Des Weiteren verweisen wir bezüglich der Haftung auf Teil I, § 13.

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IV. Kundeninformationen

1. Identität des Anbieters

ARFF-SERVICES GMBH

Oststraße 11

04564 Böhlen

Telefon: + 49 34206 776 90

E-Mail: info@arff-services.com

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen “Zustandekommen des Vertrages” unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.) und den Mietbedingungen (Teil II.).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1. Vertragssprache ist deutsch.

3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Buchung oder der Anfrage können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.